Unternehmen in Belarus gründen – einfache Schritte und kompetente Unterstützung

Lizenzierte belarussische Anwälte unterstützen internationale Mandanten bei der GmbH-Gründung, Dokumentenvorbereitung und Kontoeröffnung – persönlich oder remote. Seit 2015.

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Unternehmensregistrierung in Belarus: Umfassende rechtliche Unterstützung

Die Gründung eines Unternehmens in Belarus als ausländischer Investor erfordert Kenntnisse des belarussischen Gesellschaftsrechts, der Anforderungen zur Dokumentenlegalisierung sowie der behördlichen Registrierungsverfahren. Ein einziger Fehler in den Unterlagen kann Ihren Markteintritt um Wochen verzögern.

AMBY Legal übernimmt den gesamten Prozess für Sie – von der Namensprüfung und Satzungserstellung bis hin zur staatlichen Registrierung, zum Firmensiegel und zur Kontoeröffnung. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft; wir kümmern uns um alles andere.

Die Registrierung kann innerhalb von 1–2 Werktagen abgeschlossen werden. Dokumente können in Ihrem Namen per notariell beglaubigte Vollmacht eingereicht werden – eine Reise nach Belarus ist nicht erforderlich.

Unternehmensformen in Belarus für ausländische Investoren

Die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur ist die erste Entscheidung, vor der jeder ausländische Investor steht. In Belarus sind die wichtigsten Optionen: selbstständige Tätigkeit, Anmeldung als Einzelunternehmer oder Gründung einer juristischen Person.

Selbständige und Einzelunternehmer haften uneingeschränkt persönlich – Ihr persönliches Vermögen ist gefährdet, wenn das Unternehmen Schulden oder Klagen hat. Diese Strukturen eignen sich für sehr kleine, risikoarme Unternehmen, bieten jedoch nur begrenzten Schutz für ernsthafte Geschäftstätigkeiten.

Eine juristische Person – am häufigsten eine GmbH – schafft eine klare rechtliche Trennung zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen. Ihre privaten Finanzen sind geschützt; das Unternehmen kann Mitarbeiter einstellen, Verträge abschließen, Bankkonten eröffnen und vom umfassenderen Steuersystem profitieren. Für ausländische Investoren verleiht eine juristische Person auch mehr Glaubwürdigkeit bei lokalen Partnern und Banken.

Hinweis: Wenn eine ausländische juristische Person mehr als 25 % der Anteile hält, kann das Unternehmen das vereinfachte Steuersystem nicht nutzen. Unser Team berät Sie vor der Registrierung zur optimalen Eigentumsstruktur.

GmbH-Gründung in Belarus

Gründen Sie schnell und sicher eine GmbH in Belarus – mit umfassender rechtlicher Begleitung in jeder Phase!

Wer kann ein Unternehmen in Belarus registrieren?

Jede ausländische Einzelperson ab 18 Jahren oder jede ausländische juristische Person, die ordnungsgemäß registriert ist, kann ein Unternehmen in Belarus registrieren. Es gibt keine Einschränkungen aufgrund der Staatsangehörigkeit.

Für natürliche Personen als Gründer:

  • Eine notariell beglaubigte Übersetzung Ihres Reisepasses ins Russische oder ins Belarussische.
  • Wenn Sie eine belarussische Aufenthaltserlaubnis besitzen, genügt eine Kopie davon.

Für juristische Personen als Gründer:

  • Ein legalisierter Handelsregisterauszug aus Ihrem Land (nicht älter als ein Jahr) mit notariell beglaubigter Übersetzung.
  • Die Legalisierungsmethode hängt von Ihrem Land ab – Apostille für die EU und die USA, konsularische Legalisierung für andere Länder, keine Legalisierung für russische Dokumente.

Unsere Leistungen

Umfassende Beratung

Wir bewerten Ihre spezifische Situation – Staatsangehörigkeit, Geschäftsziele, geplante Tätigkeiten – und empfehlen die optimale Rechtsstruktur sowie das passende Steuerregime, bevor die Dokumente vorbereitet werden.

Namensprüfung

Wir prüfen die Namensverfügbarkeit und stellen in Ihrem Namen einen Antrag beim Einheitlichen Staatsregister. Der Vorgang dauert 1 Werktag.

Dokumentenvorbereitung

Wir erstellen alle erforderlichen Dokumente: Gründerbeschluss, Gesellschaftsvertrag (Satzung), Registrierungsantrag – vollständig im Einklang mit belarussischem Recht.

Kontoeröffnung

Wir unterstützen bei der Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer belarussischen Bank. Wir empfehlen Banken auf Basis Ihrer geplanten Transaktionsgeographie – Russland, EU, China oder andere Märkte.

Management-Dienstleistungen

Wenn Sie eine dauerhafte lokale Präsenz benötigen, bieten wir einen Geschäftsführungsservice an – wir agieren als Ihr Geschäftsführungsvertreter und übernehmen administrative, Personal-, Buchführungs- und Behördenaufgaben.

Arten von juristischen Personen in Belarus

Einzelunternehmer (EU)

Eine einfache Einzelunternehmerstruktur ohne Mindestkapitalanforderung. Hinweis: Die Registrierung neuer EUs endete im Oktober 2024 – bestehende Einzelunternehmer müssen bis Januar 2026 in eine juristische Person umgewandelt werden.

Privates Einheitsunternehmen (PUE)

Gehört einer einzelnen Privatperson oder einer juristischen Person. Bietet beschränkte Haftung. Es kann an einer Wohnadresse registriert werden – was für kleine Betriebe nützlich ist.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die beliebteste Struktur für ausländische Investoren. Kein Mindestkapital. Flexible Verwaltung, beschränkte Haftung für Gesellschafter. Sie kann von einem einzelnen ausländischen Gründer gegründet werden.

Offene Aktiengesellschaft (OAG)

Anteile können frei an der Börse gehandelt werden. Mindestaktienkapital: ca. 4.600 €. Geeignet für größere Unternehmen, die öffentliches Kapital aufnehmen möchten.

Geschlossene Aktiengesellschaft (GAG)

Anteile auf eine definierte Gruppe beschränkt (z. B. Gründer, Mitarbeiter). Mindestaktienkapital: ca. 1.150 €. Gewählt, wenn Gründer Eigentumsangaben privat halten möchten.

Wer kann kein Unternehmen in Belarus registrieren?

In Liquidation befindlich

Es kann weder ein Mitinhaber noch ein Gründer einer juristischen Person sein, die im Liquidationsverfahren ist.

Insolvenzgefährdet

Ein Gründer oder Geschäftsführer eines Unternehmens kann in die Liquidation oder in die Insolvenz geraten.

Ausstehende Gerichtsschulden

Personen mit durch einen Gerichtsbeschluss vollstreckten Schulden dürfen keine neue juristische Person registrieren.

Verurteilung wegen Wirtschaftskriminalität

Personen mit einer noch nicht getilgten Verurteilung wegen Wirtschafts- oder Vermögensdelikten.

Verbindung zu Unternehmen mit Staatsschulden

Geschäftsführer oder Gründer von Unternehmen, die aufgrund unbezahlter Staatsschulden aus dem Staatsregister ausgeschlossen wurden.

Schritte zur Unternehmensgründung in Belarus

1

Namensprüfung

Wählen Sie einen einzigartigen und aussagekräftigen Namen gemäß den belarussischen Namensvorschriften.
2

Geschäftsadresse auswählen

Bestimmen Sie die offizielle Adresse Ihres Unternehmens. Dies kann ein physisches oder virtuelles Büro ab einem Monatspreis von ca. 50 € sein.
3

Wirtschaftsaktivitätscodes auswählen

Wählen Sie die wirtschaftlichen Haupttätigkeiten auf Basis des belarussischen Klassifikators wirtschaftlicher Aktivitäten (OKED).
4

Gründerversammlung oder Alleinbeschluss

Halten Sie eine Gründerversammlung ab oder fassen Sie als Alleingesellschafter einen Beschluss.
5

Gesellschaftsvertrag erstellen

Erstellen Sie ein Rechtsdokument, das die Struktur, die Eigentumsverhältnisse, die Geschäftsführung sowie die Betriebsrichtlinien des Unternehmens festlegt.
6

Registrierungsantrag ausfüllen

Füllen Sie das offizielle Antragsformular der Registrierungsbehörde mit den korrekten Unternehmensdaten aus.
7

Staatsabgabe zahlen

Zahlen Sie die erforderliche Staatsabgabe für die Unternehmensregistrierung – ca. 10 € (1 Grundwert), eine der niedrigsten Registrierungsgebühren in Europa.
8

Unterlagen einreichen

Reichen Sie den ausgefüllten Antrag, den Gesellschaftsvertrag sowie weitere Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
9

Steuerbehörden registrieren

Registrieren Sie Ihr Unternehmen bei den Steuerbehörden und wählen Sie das passende Steuerregime.
10

Bankkonto eröffnen

Eröffnen Sie ein Bankkonto für die finanziellen Transaktionen Ihres Unternehmens.
11

Elektronische Signatur erhalten

Erwerben Sie eine EDS für sichere elektronische Interaktionen mit Behörden. Kosten: ca. 90 €.

Unternehmensstrukturierung in Belarus

Strukturieren Sie Ihr Unternehmen in Belarus mit rechtlicher Begleitung – Spaltung, Übernahme und Umstrukturierung ohne Risiken!

Warum ausländische Investoren AMBY Legal wählen

Umfassender Ansatz

Wir decken den gesamten Zyklus ab: Erstberatung, Dokumentenvorbereitung, staatliche Registrierung, Kontoeröffnung sowie Support nach der Registrierung. Ein Team, ein Ansprechpartner.

Komplettservice

Sie müssen weder nach Belarus reisen noch die belarussische Bürokratie verstehen. Wir erledigen alles – Dokumente, Behörden, Notare – auf Vollmacht in Ihrem Namen.

Fachkompetenz

Unsere Anwälte begleiten ausländische Mandanten seit 2015 bei der Unternehmensregistrierung in Belarus. Wir kennen die Anforderungen, die typischen Fallstricke und den schnellsten Weg zur registrierten Gesellschaft.

Mandantenorientiert

Wir kommunizieren auf Englisch und Deutsch, erklären jeden Schritt klar und passen unsere Vorgehensweise Ihrer spezifischen Situation an – sei es als Einzelinvestor, als IT-Unternehmen oder als multinationaler Konzern.

Erfahrung mit ausländischen Staatsangehörigen

Wir unterstützen regelmäßig Mandanten aus Russland, der EU, Großbritannien, den USA, China und anderen Ländern und kennen die Legalisierungsanforderungen für jede Rechtsordnung.

Breite Erfahrung

Seit 2015 haben wir Unternehmen für ausländische Investoren in Dutzenden Branchen registriert – darunter IT, Produktion, Handel, Beratung und vieles mehr.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer kann Geschäftsführer eines Unternehmens mit ausländischer Beteiligung in Belarus sein?

Jede Einzelperson, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, kann zum Geschäftsführer eines Unternehmens in Belarus ernannt werden. Ausländische Geschäftsführer aus EAWU-Ländern (Russland, Kasachstan, Armenien, Kirgisistan) benötigen keine Arbeitserlaubnis. Geschäftsführer aus anderen Ländern benötigen eine spezielle Arbeitserlaubnis, deren Beantragung bis zu 6 Wochen dauert. AMBY Legal kann auch als Ihr Managementunternehmen fungieren.

Welche Steuern zahlt eine juristische Person in Belarus?

Wesentliche Steuern für die meisten juristischen Personen: Körperschaftsteuer (20 %), Mehrwertsteuer (20 %), Sozialbeiträge, Immobiliensteuer und Grundsteuer. Je nach Situation können auch Verbrauchssteuer, Umweltsteuer und Quellensteuer auf Dividenden anfallen.

Welche Vorteile haben Ausländer bei der Unternehmensgründung in Belarus?

Ausländer, die Unternehmen in Belarus gründen, haben die gleichen Rechte wie belarussische Staatsangehörige und können von vereinfachten Registrierungsverfahren und qualifizierten Arbeitskräften profitieren. Sonderwirtschaftszonen bieten zusätzliche Vergünstigungen wie Steuerbefreiungen und Zollvorteile. Für größere Investitionen können maßgeschneiderte Vorteile in Investitionsvereinbarungen ausgehandelt werden.

Kann ein Ausländer aufgrund der Gründung eines Unternehmens oder als Geschäftsführer eine temporäre Aufenthaltserlaubnis erhalten?

Ja, die Gründung eines Unternehmens in Belarus oder die Tätigkeit als Geschäftsführer kann eine Grundlage für den Erhalt einer temporären Aufenthaltserlaubnis bilden. Es gelten spezifische Dokumentations- und finanzielle Anforderungen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Qualifikation in Ihrer spezifischen Situation zu prüfen.

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