Unternehmen in Belarus gründen – einfache Schritte und kompetente Unterstützung
Unsere Kunden
Unternehmensregistrierung in Belarus: Umfassende rechtliche Unterstützung
Die Gründung eines Unternehmens in Belarus als ausländischer Investor erfordert Kenntnisse des belarussischen Gesellschaftsrechts, der Anforderungen zur Dokumentenlegalisierung sowie der behördlichen Registrierungsverfahren. Ein einziger Fehler in den Unterlagen kann Ihren Markteintritt um Wochen verzögern.
AMBY Legal übernimmt den gesamten Prozess für Sie – von der Namensprüfung und Satzungserstellung bis hin zur staatlichen Registrierung, zum Firmensiegel und zur Kontoeröffnung. Sie konzentrieren sich auf Ihr Geschäft; wir kümmern uns um alles andere.
Die Registrierung kann innerhalb von 1–2 Werktagen abgeschlossen werden. Dokumente können in Ihrem Namen per notariell beglaubigte Vollmacht eingereicht werden – eine Reise nach Belarus ist nicht erforderlich.
Unternehmensformen in Belarus für ausländische Investoren
Die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur ist die erste Entscheidung, vor der jeder ausländische Investor steht. In Belarus sind die wichtigsten Optionen: selbstständige Tätigkeit, Anmeldung als Einzelunternehmer oder Gründung einer juristischen Person.
Selbständige und Einzelunternehmer haften uneingeschränkt persönlich – Ihr persönliches Vermögen ist gefährdet, wenn das Unternehmen Schulden oder Klagen hat. Diese Strukturen eignen sich für sehr kleine, risikoarme Unternehmen, bieten jedoch nur begrenzten Schutz für ernsthafte Geschäftstätigkeiten.
Eine juristische Person – am häufigsten eine GmbH – schafft eine klare rechtliche Trennung zwischen Ihnen und Ihrem Unternehmen. Ihre privaten Finanzen sind geschützt; das Unternehmen kann Mitarbeiter einstellen, Verträge abschließen, Bankkonten eröffnen und vom umfassenderen Steuersystem profitieren. Für ausländische Investoren verleiht eine juristische Person auch mehr Glaubwürdigkeit bei lokalen Partnern und Banken.
Hinweis: Wenn eine ausländische juristische Person mehr als 25 % der Anteile hält, kann das Unternehmen das vereinfachte Steuersystem nicht nutzen. Unser Team berät Sie vor der Registrierung zur optimalen Eigentumsstruktur.
GmbH-Gründung in Belarus
Gründen Sie schnell und sicher eine GmbH in Belarus – mit umfassender rechtlicher Begleitung in jeder Phase!
Wer kann ein Unternehmen in Belarus registrieren?
Jede ausländische Einzelperson ab 18 Jahren oder jede ausländische juristische Person, die ordnungsgemäß registriert ist, kann ein Unternehmen in Belarus registrieren. Es gibt keine Einschränkungen aufgrund der Staatsangehörigkeit.
Für natürliche Personen als Gründer:
- Eine notariell beglaubigte Übersetzung Ihres Reisepasses ins Russische oder ins Belarussische.
- Wenn Sie eine belarussische Aufenthaltserlaubnis besitzen, genügt eine Kopie davon.
Für juristische Personen als Gründer:
- Ein legalisierter Handelsregisterauszug aus Ihrem Land (nicht älter als ein Jahr) mit notariell beglaubigter Übersetzung.
- Die Legalisierungsmethode hängt von Ihrem Land ab – Apostille für die EU und die USA, konsularische Legalisierung für andere Länder, keine Legalisierung für russische Dokumente.
Unsere Leistungen
Namensprüfung
Dokumentenvorbereitung
Kontoeröffnung
Management-Dienstleistungen
Arten von juristischen Personen in Belarus
Einzelunternehmer (EU)
Privates Einheitsunternehmen (PUE)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Offene Aktiengesellschaft (OAG)
Geschlossene Aktiengesellschaft (GAG)
Wer kann kein Unternehmen in Belarus registrieren?
Schritte zur Unternehmensgründung in Belarus
Namensprüfung
Geschäftsadresse auswählen
Wirtschaftsaktivitätscodes auswählen
Gründerversammlung oder Alleinbeschluss
Gesellschaftsvertrag erstellen
Registrierungsantrag ausfüllen
Staatsabgabe zahlen
Unterlagen einreichen
Steuerbehörden registrieren
Bankkonto eröffnen
Elektronische Signatur erhalten
Unternehmensstrukturierung in Belarus
Strukturieren Sie Ihr Unternehmen in Belarus mit rechtlicher Begleitung – Spaltung, Übernahme und Umstrukturierung ohne Risiken!
Warum ausländische Investoren AMBY Legal wählen
Umfassender Ansatz
Komplettservice
Fachkompetenz
Mandantenorientiert
Erfahrung mit ausländischen Staatsangehörigen
Breite Erfahrung
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Jede Einzelperson, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, kann zum Geschäftsführer eines Unternehmens in Belarus ernannt werden. Ausländische Geschäftsführer aus EAWU-Ländern (Russland, Kasachstan, Armenien, Kirgisistan) benötigen keine Arbeitserlaubnis. Geschäftsführer aus anderen Ländern benötigen eine spezielle Arbeitserlaubnis, deren Beantragung bis zu 6 Wochen dauert. AMBY Legal kann auch als Ihr Managementunternehmen fungieren.
Wesentliche Steuern für die meisten juristischen Personen: Körperschaftsteuer (20 %), Mehrwertsteuer (20 %), Sozialbeiträge, Immobiliensteuer und Grundsteuer. Je nach Situation können auch Verbrauchssteuer, Umweltsteuer und Quellensteuer auf Dividenden anfallen.
Ausländer, die Unternehmen in Belarus gründen, haben die gleichen Rechte wie belarussische Staatsangehörige und können von vereinfachten Registrierungsverfahren und qualifizierten Arbeitskräften profitieren. Sonderwirtschaftszonen bieten zusätzliche Vergünstigungen wie Steuerbefreiungen und Zollvorteile. Für größere Investitionen können maßgeschneiderte Vorteile in Investitionsvereinbarungen ausgehandelt werden.
Ja, die Gründung eines Unternehmens in Belarus oder die Tätigkeit als Geschäftsführer kann eine Grundlage für den Erhalt einer temporären Aufenthaltserlaubnis bilden. Es gelten spezifische Dokumentations- und finanzielle Anforderungen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Qualifikation in Ihrer spezifischen Situation zu prüfen.
News
Der Vertrag ist aufgesetzt. Die belarussische Seite hat einen Scan der Satzung, eine УНП-Nummer und eine freundliche Nachricht geschickt, in der steht, wann Sie unterschreiben können. Ihr Einkauf will die Sache bis Freitag abschließen. Die Rechtsabteilung hat das Gefühl, dass noch etwas geprüft werden sollte – aber was genau? Genau für diesen Moment ist dieser […]